Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Mahn‑ und Gedenkstätte Ravensbrück

Presseinformationen

25/2021: Gedenkzeichen für die lesbischen Häftlinge im Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück

14. Juli 2021

Nr.: 25/2021

Eine Initiative engagierter Frauen hatte sich bereits vor fünf Jahren das erste Mal an die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten gewandt. Dem Anliegen schloss sich nach und nach ein ganzes Bündnis an Unterstützerinnen und Unterstützern an. In den Gremien der Stiftung wurden vor allem die Haftgründe und der Verfolgungsbegriff in Bezug auf lesbische Frauen im NS-Regime kritisch diskutiert. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hat daraufhin im Frühjahr 2021 gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ein Gutachten bei Prof. Martin Lücke von der Freien Universität Berlin in Auftrag gegeben, das sich mit dem Schicksal lesbischer Frauen in Ravensbrück auseinandersetzt und den Begriff der Verfolgung einer kritischen Analyse unterzieht. Auf Grundlage dieses Gutachtens und nach intensiver Beratung sah die Fachkommission der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten den Nachweis der Verfolgung lesbischer Frauen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Konzentrationslagers als erbracht an. Einstimmig erfolgte die Empfehlung an die Gedenkstätte und die Stiftung, das Gedenkzeichen vor Ort zu ermöglichen.

Ravensbrück war das zentrale Frauen-Konzentrationslager im deutschen Reich. Hier waren von 1939–1945 etwa 120.000 Frauen und 20.000 Männer aus über 30 Nationen inhaftiert. Sie waren dem politischen Widerstand zuzurechnen, wurden als Juden oder Sinti und Roma rassistisch verfolgt oder als „asozial“, wegen „Verkehr mit Fremdvölkischen“, als Zeugen Jehovas, wegen Arbeitsverweigerung oder als gegen die „Volksgemeinschaft“ eingestellt gefangen genommen. Zum Ende des Krieges wurden auch immer mehr zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in den Konzentrationslagern inhaftiert, wenn sie eines Vergehens beschuldigt wurden.

Unter den Häftlingen, die als lesbisch markiert wurden, sind bislang drei zu finden, die aufgrund einer Charakterisierung als lesbisch für die Ermordung in den Heilstätten Bernburg im Zuge der Aktion 14f13 selektiert wurden. Andere sind durch Denunziationen aus der Bevölkerung aufgrund einer angezeigten lesbischen Lebensweise in das Verfolgungssystem des Nationalsozialismus geraten. Wieder andere haben vor ihrer Inhaftierung offen lesbisch gelebt und waren schon aus diesem Grund aus der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ ausgeschlossen. Die Lagerordnung im Konzentrationslager Ravensbrück stellte lesbische Liebe unter Strafe.

Das Gedenkzeichen in Form einer aus Keramik gestalteten Kugel wird im Rahmen des 77. Jahrestages der Befreiung im Jahr 2022 auf dem neuen Gedenkareal an der ehemaligen Lagermauer eingeweiht.
 

Information: www.stiftung-sbg.de
 

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