Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Mahn‑ und Gedenkstätte Ravensbrück

Presseinformationen

5/2021: Gedenkstätten sind ab dem 15. März wieder geöffnet

10. März 2021

Nr.: 5/2021

Nach wochenlanger Schließung infolge der Corona-Pandemie sind die Gedenkstätten der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten ab dem 15. März wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. In den Gedenkstätten Sachsenhausen und Ravensbrück sowie in der Gedenkstätte Todesmarsch im Belower Wald gilt dies zunächst nur für die Außengelände. In den Gedenkstätten in Brandenburg an der Havel und in der Leistikowstraße Potsdam ist nach der aktuellen Eindämmungsverordnung eine vorherige Terminvereinbarung sowie die Erfassung von Personendaten zum Zweck der Kontaktverfolgung erforderlich. Führungen und andere pädagogische Programme sind bis auf Weiteres nicht möglich.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen
Öffnungszeiten: täglich 8.30 bis 18.00 Uhr (nur Außengelände)
Archiv und Bibliothek können nach Anmeldung und Terminvereinbarung vor Ort genutzt werden.

Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Öffnungszeiten: täglich 9.00 bis 20.00 Uhr (nur Außengelände)
Archiv und Bibliothek können nach Anmeldung und Terminvereinbarung vor Ort genutzt werden.

Gedenkstätte Todesmarsch im Belower Wald
Öffnungszeiten: Freiluft-Ausstellung und historisches Waldgelände können bei Tageslicht besucht werden.

Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde
Gedenkstätte Zuchthaus Brandenburg-Görden

Öffnungszeiten der Dauerausstellungen: täglich 10.00 bis 17.00 Uhr
Anmeldung erforderlich unter Angabe der Gedenkstätte, die Sie besuchen wollen, von Namen, Terminwunsch, Telefonnummer oder Mail-Adresse: anmeldung-brb@stiftung-bg.de

Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam
Öffnungszeiten: dienstags bis sonntags 13.00 bis 17.00 Uhr (bis 31. März); 14.00 bis 18.00 Uhr (ab 1. April)
Anmeldung erforderlich unter Angabe von Namen, Terminwunsch, Telefonnummer oder Mail-Adresse telefonisch unter 0331-2011540 (während der Öffnungszeiten)

In allen Gedenkstätten gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einschließlich der Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen (auch in Außenbereichen).

Information: www.stiftung-bg.de
 

Presseinformation als PDF
 

Verantwortlich:
Dr. Horst Seferens | Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
16515 Oranienburg | Heinrich-Grüber-Platz | T +49 3301 810920 | F +49 3301 810926
seferens@stiftung-bg.de | www.stiftung-sbg.de


Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten wird vom Ministerium des Landes Brandenburg und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.

Zurück zur Übersicht