Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Mahn‑ und Gedenkstätte Ravensbrück

Presseinformationen

56/2018 Gedenkzeichen in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück für lesbische Häftlinge wird vorerst nicht realisiert

11. Oktober 2018

Nr.: 56/2018

Die Beratungsgremien der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, die Fachkommission und der internationale Beirat, haben am 1. bzw. 9. Oktober 2018 abermals über das Anliegen eines Gedenkzeichens für lesbische Häftlinge unter den Inhaftierten des KZ Ravensbrück beraten. Dazu lagen fünf Vorschläge unterschiedlicher Antragsteller mit inhaltlich stark abweichenden Widmungstexten vor. Die Fachkommission bekräftigte ihren bereits in einer vorangegangenen Sitzung beschlossenen Textvorschlag und forderte die unterschiedlichen Antragsteller auf, sich auf der Grundlage dieses Vorschlages zu verständigen. Der Beirat votierte mit knapper Mehrheit für einen anders lautenden Widmungstext.

Stiftungsdirektor Dr. Axel Drecoll als Stiftungsvorstand sowie die Leiterin der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück, Dr. Insa Eschebach, sehen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Voten der Beratungsgremien und angesichts nach wie vor andauernder Kontroversen zwischen den Interessenvertretern zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, ein solches Gedenkzeichen in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück zu errichten. Die Stiftung, die sich jahrelang für die Realisierung eines solchen Gedenkzeichens, das den aktuellen Forschungsstand zur Verfolgung von lesbischen Frauen im Nationalsozialismus respektiert, eingesetzt und in zahllosen Gesprächen mit den Initiativen um Kompromisse gerungen hat, bedauert dies außerordentlich. Die Stiftung und die Beratungsgremien halten aber weiterhin daran fest, ein solches Gedenkzeichen in der Gedenkstätte Ravensbrück zu ermöglichen, und fordern die Initiativen auf, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen, der den bisherigen Diskussionsverlauf berücksichtigt.

Eine Pressemitteilung, die der LSVD Berlin-Brandenburg am 9. Oktober 2018 unmittelbar nach der Sitzung des Beirates in Umlauf gebracht hat, gibt weder die Beschlusslage noch die Abläufe innerhalb der Stiftung korrekt wieder. Sie ist daher kontraproduktiv und bestätigt den Vorstand der Stiftung in seiner Einschätzung, dass es für die Errichtung eines Gedenkzeichens derzeit keine tragfähige Voraussetzung gibt.

Die Gedenkstätte Ravensbrück plant perspektivisch eine Ausstellung, die die Situation lesbischer Häftlinge im KZ Ravensbrück thematisiert.

 

Information: www.ravensbrueck-sbg.de

 

Verantwortlich:
Dr. Horst Seferens | Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
16515 Oranienburg | Heinrich-Grüber-Platz | T +49 3301 810920 | F +49 3301 810926
seferens@stiftung-bg.de | www.stiftung-sbg.de


Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten wird vom Ministerium des Landes Brandenburg und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.

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